Adressen/ Änderungen |
Kopfläuse |
Arbeitsgemeinschaften |
Kopiergeld |
Arbeitsmittel |
Ordnung |
Aufsicht |
Personal an der Schule |
Betreuung |
Religionsunterricht |
Bringen der Kinder |
Schulanmeldung |
Bücherbus |
Schulbücher |
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Schulbus - Schülerbeförderung |
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Schulbus - Verhalten während der Fahrt |
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Einschulungsveranstaltung |
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Schulregeln |
Elternsprechtage |
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Schulweg |
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Entschuldigungen |
Soziales Lernen |
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Sportunterricht |
Extreme Witterungsverhältnisse |
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Sprechzeiten |
Fördermaßnahmen |
Termine |
Förderverein |
Umzug |
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Unfallversicherung |
Fundsachen |
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Gesamtkonferenz |
Unterrichtszeiten |
Hausaufgaben, Material |
Verabschiedung der 4. Klassen |
Hausmeister |
Veranstaltungen |
Homepage |
Wertsachen |
Hort |
Zeugnisausgabe |
Klassenkasse |
Zusammenarbeit |
Klassenlehrer/in |
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Teilen Sie uns bitte sämtliche Anschriftenänderungen sowie Änderungen von Telefonnummern, unter denen Sie erreichbar sind, umgehend mit. Wenn mit der Anschriftenänderung ein Wechsel in einen Nachbarschulbezirk verbunden ist, so muss von Ihnen gegebenenfalls ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung zum Schulbesuch an unserer Schule gestellt werden.
Arbeitsgemeinschaften
Für alle Kinder der 3. und 4. Klassen ist die Teilnahme an einer Arbeitsgemeinschaft (AG) verbindlich.
An unserer Schule werden jedes Halbjahr verschiedene AG angeboten.
Jedes Kind sucht sich aus diesem Angebot die AG aus, die seinen Neigungen am meisten entspricht. Es wird versucht, die Wünsche der Kinder zu erfüllen.
Arbeitsmittel
Jedes Schulkind ist für seine Arbeitsmittel selbst verantwortlich. Besonders die jüngeren Schulkinder brauchen in den ersten Jahren Ihre Hilfe und Unterstützung beim Ordnen, Kontrollieren und Ergänzen der Materialien. Oft befinden sich auch wichtige Informationen für die Eltern im Nachrichtenheft. Achten Sie darauf, dass Ihre Kinder es lernen, sorgfältig mit den Arbeitsmitteln umzugehen.
Aufsicht (siehe auch Unterrichtszeiten)
Während der Unterrichts- und Pausenzeiten sowie bei schulischen Veranstaltungen führen Lehrkräfte oder pädagogische MitarbeiterInnen Aufsicht. Die Aufsicht erfolgt nach den im Niedersächsischen Schulgesetz verankerten Grundsätzen und bedeutet, dass die mit der Aufsicht betrauten Personen kontinuierlich, aktiv und präventiv tätig sind. Die Aufsicht beginnt 15 Minuten vor der ersten Unterrichtsstunde (7.15 Uhr bzw. 8.05) und endet, wenn alle Buskinder abgefahren sind (ca. 13.00 Uhr). Die Kinder halten sich während dieser Aufsichtszeiten auf dem Schulhof auf.
Da nicht jedes Kind zu jedem Zeitpunkt im Auge behalten werden kann, bedeutet es, dass die Schulkinder sich durch die Anwesenheit der Aufsicht führenden Personen beaufsichtigt fühlen und deren Weisungen folgen müssen, um Unfälle und Schäden zu vermeiden. Die Schulkinder dürfen das Schulgelände nicht unerlaubt verlassen. Sollte dieses trotzdem geschehen, werden die betreffenden Eltern telefonisch benachrichtigt.
Die Aufsichtspflicht der Schule erstreckt sich nicht auf den Schulweg und die Fahrt im Schulbus.
Für Kinder, deren Eltern berufstätig sind oder aus anderen Gründen darauf angewiesen sind, gibt es ein Betreuungsangebot außerhalb der Unterrichtszeiten (montags bis freitags von 7.30 bis 8.15 und von 12.05 – 12.50 Uhr). Die Kinder werden während dieser Zeiten betreut, aber nicht unterrichtet. Die Teilnahme daran ist freiwillig. Es können auch einzelne Tage gewählt werden. Einen Antrag für die Betreuung erhalten Sie im Sekretariat. Falls ein Kind angemeldet ist, ist die Teilnahme verbindlich. Abmeldungen müssen schriftlich oder telefonisch erfolgen.
Bringen der Kinder
Viele Eltern bringen ihre Kinder mit dem eigenen PKW zur Schule und holen sie auch wieder ab. Dabei kommt es im Bereich der Hauptstraße oft zu gefährlichen Verkehrssituationen. Fahren Sie deshalb zum Kindergartenparkplatz und lassen Sie Ihr Kind dort aus- bzw. einsteigen.
Bücherbus
In dreiwöchigem Rhythmus fährt der Bücherbus unsere Schule an. Hier besteht für die Schulkinder die Möglichkeit, kostenlos Bücher auszuleihen. Die Anfahrtszeiten werden bekannt gegeben.
Unsere Schule verfügt über eine Schulbücherei. Einmal wöchentlich können die Kinder Bücher ausleihen. Die Eltern müssen hierzu schriftlich ihr Einverständnis erklären.
Darüber hinaus benutzen die Kinder die Bücherei zusammen mit ihrer Lehrerin/ihrem Lehrer.
Siehe Sekretariat
Zu Beginn der ersten Klasse wird deshalb ein Merkblatt verteilt, auf dem Sie uns die Erlaubnis zur Veröffentlichung von Daten in den oben genannten Fällen geben können. Die von Ihnen abgegebene Erklärung gilt für die gesamte Grundschulzeit. Eine Widerrufung muss schriftlich erfolgen.
Am ersten Samstag nach den Sommerferien werden die Schulanfänger eingeschult. In der St. Petri-Kirche findet pro Klasse ein Gottesdienst statt und nachher für jede Klasse eine kleine Einschulungsfeier in der Pausenhalle der Schule.
Auf Elternabenden werden klassenbezogene Themen erörtert, z.B. Unterrichtsinhalte und –methoden, gemeinsame Planungen, Klassen-fahrten usw. Im Interesse Ihres Kindes und der Klassengemeinschaft sollten Sie unbedingt daran teilnehmen.
Elternsprechtage finden zweimal jährlich statt: im November und im März/April.
Am Elternsprechtag wird über schulische Belange und die Entwicklung Ihres Kindes gesprochen. Bitte nehmen Sie im Interesse Ihres Kindes daran teil. Termine werden Ihnen rechtzeitig bekannt gegeben.
Spätestens vier Wochen nach Beginn eines neuen Schuljahres werden in den 1. und 3. Klassen die Klassenelternvertreter (1. Vorsitzende/r und Stellvertreter/in) für eine Amtszeit von zwei Jahren gewählt. Unter anderem nehmen sie an Klassenkonferenzen teil, laden zu Elternabenden ein und sind die Ansprechpartner für klassenbezügliche Themen. Die Vorsitzenden und Stellvertreter jeder Klasse bilden zusammen den Schulelternrat.
Unser Wunsch: Beteiligen Sie sich konstruktiv und aktiv an der Gestaltung unseres Schullebens.
Die Schulleitung ist erreichbar unter:
Die Lehrkräfte sind erreichbar unter:
Benachrichtigen Sie die Schule am ersten Tag des Fehlens Ihres Kindes bis um 7.30 bzw. 8.15 Uhr telefonisch (05824/9654117) oder per E-Mail. Die Schule benötigt dann in der Regel keine schriftliche Entschuldigung mehr.
Falls ein Kind nicht entschuldigt wird, ruft die Schule an und erkundigt sich nach dem Grund des Fehlens.
Bei schweren Infektionskrankheiten wie Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Krätze, Hepatitis A u. a. müssen Sie Ihr Kind zu Hause behalten. Der Arzt entscheidet, ab wann eine Teilnahme am Unterricht wieder möglich ist. Die ausführlichen Informationen über das Infektionsschutzgesetz erhalten Sie zu Beginn der 1. Klasse.
Lesen Sie bitte auch den Abschnitt „Kopfläuse“.
Sollten Sie bei extremen Wetterbedingungen um das Wohl Ihres Kindes auf dem Schulweg besorgt sein und wollen deshalb Ihr Kind lieber zu Hause behalten, so entscheiden Sie dies im eigenen Ermessen. Unterrichtsausfall für die gesamte Schule wird morgens rechtzeitig per Radiodurchsage bzw. im Internet unter www.vmz-niedersachsen.de/aktuell/schulausfall bekannt gegeben.
In der 3. und 4. Klasse findet ein Radfahrtraining statt. Durchgeführt wird es von der Jugendverkehrsschule. Auf dem Schulhof wird ein Parcours aufgebaut. Dort können die Kinder üben, sicher Rad zu fahren. Dieses Training wird mehrfach durchgeführt und Anfang der 4. Klasse mit einer Prüfung abgeschlossen.
An unserer Schule gibt es einen Konferenzbeschluss, dass Kinder der 1. und 2. Klasse nur in Begleitung eines Erwachsenen mit dem Fahrrad zur Schule kommen dürfen. Ab Klasse 3 sollten Kinder nur dann mit dem Fahrrad zur Schule kommen, wenn Sie als Erziehungsberechtigter sicher sind, dass sich Ihr Kind verkehrsgerecht verhalten und Gefahren richtig einschätzen kann.
Ferientermine
s. Homepage/ Elternbriefe
Fördermaßnahmen
Ihr Kind wird seinen Leistungen entsprechend gefördert. Ein Kind, das Schwierigkeiten hat, dem Unterricht zu folgen, erhält besondere Hilfen, genauso wie ein Kind, das Aufgaben schnell erledigt, zusätzliche Aufgabenstellungen erhält (innere Differenzierung).
Außerdem erhalten Kinder mit anhaltenden Schwierigkeiten Förderunterricht in Deutsch oder in Mathematik. Dieser findet in der ersten oder sechsten Unterrichtsstunde statt.
Förderverein
Seit 2015 gibt es einen Förderverein an unserer Schule. Auf der Homepage der Schule finden Sie nähere Informationen.
Während des Schulvormittags frühstücken die Schulkinder mit den Lehrkräften in ihren Klassenräumen. Bitte achten Sie auf ein gesundes, ausgewogenes und ballaststoffreiches Frühstück, Getränke in gut verschließbaren Behältern und wiederverwertbare Verpackungen.
Verloren gegangene Gegenstände oder vergessene Kleidungsstücke werden beim Hausmeister aufbewahrt und können dort abgeholt werden. Nicht Abgeholtes wird am Schuljahresende der Altkleidersammlung zugeführt.
Gesamtkonferenz
Die Gesamtkonferenz ist ein Beschlussgremium der Schule. Sie setzt sich zusammen aus der Schulleitung (Vorsitz), dem Kollegium, einem Vertreter der übrigen Mitarbeiter und derzeit sechs Mitgliedern der Eltern. Einladungen mit Tagesordnung erfolgen schriftlich durch die Schulleitung bzw. nach Absprache per Mail.
Hausaufgaben, Material
Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind regelmäßig seine Hausaufgaben macht und dass das Arbeitsmaterial stets komplett und in einem guten Zustand vorhanden ist (Kleber, Schere usw.)
Unser Hausmeister, Herr Schlechter (Tel. 9654118), steht Lehrern, Eltern und Schulkindern gern mit Rat und Tat zur Seite. Er kümmert sich auch um die Fundsachen.
Hort
Die Schülerinnen und Schüler an unserer Schule werden bis 12.00 Uhr bzw. 12.50 Uhr unterrichtet oder betreut.
Es gibt eine Hortbetreuung, morgens von 7.00 bis 8.00 sowie ab Schulschluss bis 16.00 Uhr. Sie findet in unserem Schulgebäude statt, steht aber im Verantwortungsbereich der Kirche.
Die Elternschaft einer Klasse kann beschließen, eine Klassenkasse einzurichten. In der Regel verwaltet die Klassenlehrkraft das Geld. Die Elternvertreter überprüfen die Kontoführung. Das Geld dient für Anschaffungen der Klasse, die nicht aus dem Schuletat bestritten werden können.
Der/ die Klassenlehrer/in ist nicht nur für Ihr Kind, sondern auch für Sie stets erster verantwortlicher Ansprechpartner für alle schulischen Angelegenheiten Ihres Kindes. Bitten teilen Sie immer zunächst ihm bzw. ihr Ihr Anliegen oder Problem mit. Meistens kann schon die Klassenlehrkraft im vertrauensvollen Gespräch mit Ihnen Sachverhalte klären, geeignete Wege aufzeigen, Hilfen anbieten oder Vorschläge unterbreiten.
Hin und wieder kommt es vor, dass Schülerinnen und Schüler von Kopfläusen befallen werden. Sollten Sie feststellen, dass Ihr Kind befallen ist, behalten Sie es bitte zu Hause. Es ist dann Ihre Pflicht, uns sofort davon in Kenntnis zu setzen, damit wir entsprechend reagieren können.
Bei erstmaligem Befall bestätigen Sie bitte die korrekte Durchführung der Läusebehandlung. Danach können Sie Ihr Kind wieder zur Schule schicken. Eine ärztliche Bescheinigung wird nur verlangt, wenn bei innerhalb von vier Wochen wiederholt Läuse auftreten.
Ihr persönliches Einverständnis vorausgesetzt, findet bei Verdacht eine Untersuchung innerhalb der Klassen auch bei Ihrem Kind durch das Gesundheitsamt oder eine kundige Person statt.
Kopiergeld
Zu Beginn eines jeden Schuljahres werden 10 € pro Kind für Kopien und für das schuleigene Hausaufgabenheft durch die Klassenlehrer/innen eingesammelt.
Jedes Schulkind hat im Klassenraum einen eigenen Platz zur Verfügung, an dem es Materialien aufbewahren kann, die in der Schule häufig gebraucht werden. Bitte sorgen Sie dafür, dass die Schultasche Ihres Kindes regelmäßig auf Ordnung und Sauberkeit kontrolliert wird und nehmen Sie unnötiges Material in Absprache mit Ihrem Kind heraus.
Personal an der Schule
siehe Homepage der Schule
An unserer Grundschule wird evangelischer Religionsunterricht erteilt. Bei der Schulanmeldung können Sie angeben, dass Ihr Kind nicht am Religionsunterricht teilnehmen soll. Eine Abmeldung ist jedoch auch später noch möglich. Sie muss schriftlich erfolgen.
Gut ein Jahr vor der Einschulung - meistens im Mai - findet die Schulanmeldung statt. Alle Familien mit schulpflichtigen Kindern, die zum Einzugsgebiet der Grundschule gehören, werden von der Schule angeschrieben und in die Schule eingeladen.
Sollten Sie noch nicht lange in Einzugsbereich der Schule wohnen, kann es passieren, dass Sie bisher nicht erfasst sind und eventuell dann keine Einladung bekommen. Setzen Sie sich in diesem Falle bitte mit uns in Verbindung.
Die meisten Schulbücher können gegen Zahlung eines Entgeltes an unserer Schule entliehen werden. Die Teilnahme an dem Ausleihverfahren ist freiwillig und kann für jedes Schuljahr neu entschieden werden.
Wohnt Ihr Kind weiter als 2 km von der Schule entfernt, hat es Anspruch auf die unentgeltliche Teilnahme an der Schülerbeförderung.
Der Schulelternrat ist die Vertretung der gesamten Elternschaft unserer Schule und vertritt Ihre Interessen maßgeblich und stimmberechtigt, z.B. im Schulvorstand, in der Gesamtkonferenz (GK) oder in Fachkonferenzen (FK). Der Schulelternrat sollte mindestens zweimal pro Schuljahr tagen.
Schulkindergarten
Falls ein Kind noch nicht schulreif ist und deshalb vom Schulbesuch zurückgestellt wird, kann es verpflichtet werden, den Schulkindergarten in Uelzen zu besuchen.
Schulregeln
Schulvorstand
Das wichtigste Entscheidungsgremium einer Schule ist der Schulvorstand. Er setzt sich zusammen aus vier Lehrkräften (einschl. Schulleiter) und vier Eltern.
Schulweg
siehe dazu: „Bringen der Kinder“, „Fahrradfahren“, „Schulbus“ und „Unfallversicherung“
Das Sekretariat ist von Montag bis Freitag von 7.00 bis 10.25 Uhr besetzt. (05824/9654117).
Kinder müssen lernen, respektvoll miteinander umzugehen. Miteinander reden statt streiten und schlagen ist dabei ein wichtiges Erziehungsziel.
Dieses versuchen wir mit unterschiedlichen Methoden zu erreichen. Etwaige Streitigkeiten werden in Gesprächen aufgearbeitet.
Zum Sportunterricht bringen die Kinder die von den Sportlehrkräften empfohlene Bekleidung mit. Kinder, die vom Sportunterricht befreit sind, bleiben in der Regel während des Unterrichts anwesend.
Das Tragen von Schmuck ist grundsätzlich verboten (Unfallverhütungsvorschrift). Wer seine Sportsachen vergessen hat, muss in der Stunde in die Parallelklasse gehen.
Sprachförderunterricht vor der Einschulung
Der Sprachförderunterricht vor der Einschulung findet im Kindergarten statt. Besucht ein Kind keinen Kindergarten, entscheidet der Schulleiter, ob Sprachförderung für das Kind im letzten Jahr vor der Einschulung nötig ist. Dieser findet dann in der Schule statt und wird von einer Lehrkraft unserer Schule erteilt.
Der Schulbetrieb lässt am Vormittag oft keine ausführlichen und konstruktiven Elterngespräche zu. Bei Bedarf vereinbaren Sie mit den jeweiligen Lehrkräften einen Gesprächstermin. Sie erreichen alle Lehrkräfte per Mail unter vorname.nachname@gs-babo.de.
Umzug
Falls Sie umziehen, teilen Sie bitte Ihre neue Adresse unserer Sekretärin während der Bürozeiten mit. Bei einem Schulwechsel geben Sie die entliehenen Schulbücher und ggf. den Fahrausweis ab.
Jede Schülerin und jeder Schüler ist auf dem Schulweg (Hin- und Rückweg), innerhalb der Schule, sowie auf Schulveranstaltungen durch den Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover versichert. Sollte sich Ihr Kind verletzen und muss es einen Arzt aufsuchen, teilen Sie dies bitte unverzüglich dem Sekretariat mit.
Die Schulleitung hat das Recht für eine eintägige Beurlaubung Ihres Kindes an die Klassenlehrer/innen delegiert. In allen anderen Fällen stellen Sie bitte einen schriftlichen Antrag (Vordruck erhalten Sie bei der Lehrkraft) über die/den Klassenlehrerin/ Klassenlehrer an die Schulleitung. Vor und nach den Ferien ist eine Beurlaubung nur in Ausnahmefällen (persönliche Härte) möglich.
1. Stunde 7.30 Uhr bis 8.15 Uhr
2. Stunde 8.20 Uhr bis 9.10 Uhr (incl. Frühstückszeit)
3. Stunde 9.25 Uhr bis 10.10 Uhr
4. Stunde 10.10 Uhr bis 10.55 Uhr
5. Stunde 11.15 Uhr bis 12.00 Uhr
6. Stunde 12.05 Uhr bis 12.50 Uhr
Unterrichtsbeginn für die 3. und 4. Klasse ist 7.30 Uhr, für die 1. Klasse 8.20 Uhr (Ausnahme: Förderunterricht) sowie für Klasse 2 um 7.30 oder 8.20 Uhr.
Die Schule wird um 7.15 Uhr offiziell geöffnet. Auch wenn die Türen schon vorher aufgeschlossen sind und der Hausmeister anwesend ist, bedeutet dies nicht, dass die Schulkinder schon vor 7.15 Uhr beaufsichtigt werden können. Bitte schicken Sie Ihre Kinder deshalb rechtzeitig, aber nicht zu früh zur Schule.
Es gibt an Grundschulen nur noch unter ganz besonderen Bedingungen einen Unterrichtsausfall (s. „Extreme Witterungsverhältnisse“). Sollte aufgrund des Fehlens einer Lehrkraft der planmäßige Unterricht nicht stattfinden können, so werden die anderen Lehrkräfte oder die pädagogischen Mitarbeiterinnen für die kurzfristige Vertretung eingesetzt.
Verabschiedung der 4. Klassen
Am Ende der 4. Klasse gilt es Abschied zu nehmen von Ihren Kindern und von Ihnen. Dies tun wir im Rahmen einer kleinen Feier am vorletzten Schultag vor Beginn der Sommerferien. Am letzten Schultag erhalten die Viertklässler ihre Zeugnisse vom Schulleiter und ziehen zum Schulschluss zu Musik durch einen ….. aus.
Klassen- und Schulfeste, Wandertage und Klassenfahrten sind verpflichtende Schulveranstaltungen. Die Schulkinder sind während der An- und Abfahrt sowie bei der Veranstaltung über den Schulträger versichert, Familienangehörige und Freunde jedoch nicht.
Wertsachen sollten nicht mit in die Schule gebracht werden. Damit ersparen Sie sich und Ihren Kindern viel Kummer. Auf keinen Fall dürfen Wertsachen unbeaufsichtigt liegen gelassen werden. Sollte einmal etwas verloren gegangen sein, fragen Sie bitte beim Hausmeister nach, ob sie dort abgegeben wurden. Die Schule kann in diesen Fällen jedoch nicht haftbar gemacht werden.
Am Tag der Zeugnisausgabe sowohl zum Halbjahr als auch zum Schuljahresende, ist nach der 3. Unterrichtsstunde Schulschluss. Die Schulbusse fahren entsprechend. Die reguläre Schulbetreuung findet nicht statt.
Zusammenarbeit
Wir arbeiten eng mit dem Kindergarten sowie den weiterführenden Schulen zusammen, um die Übergänge gut zu gestalten.